Für die Natur- und Landschaftsschutzgebiete bundesweit gelten bestimmte Bedingungen. So dürfen die ausgewiesenen Gebiete keiner neuen Zweckbestimmung zugeführt werden. D.h. für die Flächen besteht, wie es jüngst auch der Gemeinderat der Rheintalgemeinde im Kreis Rastatt in Bühl herausgestellt hat, Bestandsschutz. Sie dürfen auch keine Baugebiete ausgewiesen werden.
Doch genau dieser Bestandsschutz ist die Krux, denn die Obst-, Wein-, Forst-, Ackerbau- und Fischerei-Betriebe dürfen diese Flächen wie bisher nutzen und dafür entsprechend auch Pestizide und Insektizide einsetzen. Von einem Schutz von Natur und Landschaft als solcher kann also nicht die Rede sein. D.h. Bienen und viele andere Insekten und mit ihnen die Vögel sterben, aber auch die Artenvielfalt an Pflanzen ist bereits deutlich zurück gegangen. Der Bestandsschutz gilt also auch zur Bewahrung der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Betriebe, jedoch nicht für Natur und Umwelt selbst. Das ist der wahre, traurige Befund, der durch die Einschränkungen von spezifischen Pflanzenschutz- und Insektenschutzmitteln korrigiert werden soll. Es kann also keine Rede von Enteignung sein, vor dem sich sich die Betriebe fürchten, sondern von einer Nutzung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Einklang mit der Natur. Hoffen wir das Beste für dieses wichtige Anliegen.
Vor diesem Hintergrund sollte das Ziel der "Rettet die Bienen" für alle durchlässig gemacht werden, und entsprechend die geplante Podiumsdiskussion zu unserer Lebenswelt von morgen gleichenteils von Befürwortern der Aktion wie etwa von Jugendlichen aus der Bewegung "Fridays for Future" und von Gegnern besetzt sein. Hoffen wir das Beste für eine faire Diskussion.
(Auch als Leserbrief in der lokoalen Presse der Badischen Neuesten Nachrichten (Ausgabe Acher- und Bühler Bote) und im Badischen Tagblatt (Ausgabe Bühl, 8.10.2019) erschienen)