Dürfen juristische Standardwerke nach NS-Juristen benannt sein?
Umbenennung erst 76 Jahre nach dem Krieg
Wie kann es sein, dass Juristen nicht viel früher aufbegehrten und sich gegen die Benennung von juristischen Standardwerken nach NS-Vertretern gewehrt haben? Die erst jetzt, 76 Jahre nach Kriegsende, erfolgende Umbenennung der Werke durch den Verlag C.H. Beck ist beschämend. Sie ist nicht nur eine Randnotiz wert. Denn es sind doch gerade die Juristen, die eigentlich wissen, dass Gesetze grundsätzlich ein Spiegel der Werte sind, die in einer Gemeinschaft gelebt werden. In der NS-Zeit waren diese eindeutig andere als heute. Mit dem Festhalten an der Benennung von Standardwerken nach überzeugten NS-Juristen über Jahrzehnte, wurden und werden damit noch (bis zur Neubenennung) genau diese Personen und damit deren Wirken in besonderer Weise ausgezeichnet. Denn mit jeder Referenz auf die Standardwerke tragen wir ihre als hervorragend angenommene Leistung als Vorbild wie ein Schild vor uns her. Das müsste eigentlich für Juristen, die wissen worauf Gesetze ruhen, undenkbar sein. Hier erst nach über 70 Jahren aufzuwachen, ist sehr traurig.
(als Leserbrief für Badischen Tagblatt, Badische Neueste Nachrichten und Süddeutsche Zeitung)
Institut für Bild- und Kulturphilosophie
Dr. phil. Martina Sauer
Wörthstr. 1. D-77815 Bühl