"Gruppeninteressen" von Frauen bei paritätischem Wahlrecht?
Bemerkenswert in der Diskussion darüber ist, dass ein offizielles Argument ist, dass mit der paritätischen Besetzung "Gruppeninteressen" und das sind dann in diesem Fall diejenigen der Frauen befördert werden. Das erstaunte mich doch sehr. Denn zur Zeit liegt der Anteil von Frauen im Bundestag bei 30.9 % und ist rückläufig. In den Landtagen ist die Situation ähnlich. Im Umkehrschluss bedeutet das mit Blick auf das Argument, dass damit zur Zeit ca. 70% der Parlamentarier in ganz Deutschland aufgrund ihres Geschlechts "Männerinteressen" vertreten. Wenn das stimmt, macht mich das als Frau natürlich stutzig. Hierzu noch eine Information: in Europa haben Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien gesetzliche Geschlechterquoten für Kandidatenlisten, jeweils zwischen 40 Prozent und 50 Prozent.
(auch als Leserbrief in den Badischen Neuesten Nachrichten und dem Badischen Tagblatt erschienen)
Institut für Bild- und Kulturphilosophie
Dr. phil. Martina Sauer
Wörthstr. 1. D-77815 Bühl