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"Gruppeninteressen" von Frauen bei paritätischem Wahlrecht?

Martina Sauer • 8. Februar 2021
Es gibt ein interessantes Argument in der Diskussion um das paritätische Wahlrecht in Deutschland mit Wahllisten, in denen jeweils im Wechsel Mann und Frau aufgestellt werden sollen. Ausgelöst wurde die Diskussion zuletzt von den Landtagen in Thüringen und Brandenburg, die solche Wahllisten vorgeben wollten und nun vom obersten Gericht abgeblockt wurden.

Bemerkenswert in der Diskussion darüber ist, dass ein offizielles Argument ist, dass mit der paritätischen Besetzung "Gruppeninteressen" und das sind dann in diesem Fall diejenigen der Frauen befördert werden. Das erstaunte mich doch sehr. Denn zur Zeit liegt der Anteil von Frauen im Bundestag bei 30.9 % und ist rückläufig. In den Landtagen ist die Situation ähnlich. Im Umkehrschluss bedeutet das mit Blick auf das Argument, dass damit zur Zeit ca. 70% der Parlamentarier in ganz Deutschland aufgrund ihres Geschlechts "Männerinteressen" vertreten. Wenn das stimmt, macht mich das als Frau natürlich stutzig. Hierzu noch eine Information: in Europa haben Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien gesetzliche Geschlechterquoten für Kandidatenlisten, jeweils zwischen 40 Prozent und 50 Prozent.



(auch als Leserbrief in den Badischen Neuesten Nachrichten und dem Badischen Tagblatt erschienen)

 

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